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§§ 163 c und 164 c ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 371 Heft 13 und 14 v. 8.7.1978

§ 163c ABGB, § 164c ABGB

Wegen der Vererblichkeit der Vaterschaftsklage ist auch der Erbe des als Vater in Anspruch genommenen Mannes berechtigt, dessen Vaterschaft im Sinne des § 163 c ABGB anzuerkennen.

OGH, 12.05.1977, 7 Ob 576/77

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