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§ 879 Abs 1 Z 1 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 372 Heft 13 und 14 v. 8.7.1978

§ 879 Abs 1 Z 1 ABGB

Neue Judikatur zur „Heiratsvermittlung“. Auf die bloße Adressenvermittlung von Personen, die an einer Eheschließung interessiert sind, ist die zitierte Vorschrift nicht anzuwenden.

OGH, 19.01.1977, 1 Ob 812/76

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