vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertragsfähigkeit im Vergleich zum türkischen und deutschen Arbeitsrecht

BeitragAufsatzWolfgang Däubler, Alpay Hekimler, Reinhard ReschJAS 2025, 299 - 328 Heft 4 v. 15.1.2025

Die Kollektivvertragsfähigkeit ist ein zentraler Baustein für eine funktionierende überbetriebliche Sozialpolitik und sollte ihrerseits ein Garant für die Umsetzung des Menschenrechts auf Koalitionsfreiheit (Art 11 EMRK) sein. Die rechtspolitische Bandbreite, wie die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen diese zentrale Frage innerstaatlich regeln, ist dabei allerdings durchaus breit. Der rechtsvergleichende Blick auf das türkische und das deutsche Arbeitsrecht zeigt wesentliche Unterschiede und Vor- und Nachteile des jeweiligen Ordnungssystems auf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!