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Der arbeitsrechtliche Schutz von Eltern

BeitragAufsatzMaria SagmeisterJAS 2021, 285 - 306 Heft 3 v. 4.10.2021

Der Mutterschutz ist eines der ältesten Arbeitnehmerinnenschutzrechte und verfolgt einen "doppelten Schutzzweck", indem er sowohl die Gesundheit von Mutter und Kind schützt als auch auf deren wirtschaftliche Vulnerabilität reagiert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt. Mit Blick auf die letztgenannten Gründe zeigt sich angesichts veränderter Geschlechter- und Familiennormen sowie der internationalen Rechtsentwicklung, dass nicht nur Mütter, sondern alle AN in ihrer Elterneigenschaft schutzbedürftig sind. Während Väter und zweite Elternteile bei der Elternkarenz inzwischen rechtlich gleichgestellt sind, bieten sich Eltern in den Wochen um die Geburt je nach Geschlecht bzw biologischer oder rechtlicher Beziehung zum Kind unterschiedliche Optionen. Das MSchG sieht ein viermonatiges Beschäftigungsverbot vor, während das VKG seit 2019 einen Rechtsanspruch auf eine einmonatige Freistellung normiert. Wiewohl der Gesundheitsschutz und uU auch die Bekämpfung faktischer Ungleichheiten diese Differenzierungen rechtfertigen, legen sie zugleich die Weichen für eine traditionelle Verteilung unbezahlter Sorgearbeit. Vor diesem Hintergrund unterzieht dieser Beitrag die - teilweise noch jungen - arbeitsrechtlichen Regelungen, die bei der Geburt eines Kindes greifen, einer kritischen Analyse. Auch die einschlägigen Bestimmungen des Gleichbehandlungsrechts werden miteinbezogen. Anhand des Beschäftigungsverbots des MSchG wird zudem abschließend auf die rechtsphilosophischen Grundlagen zur Rolle zwingender Regelungen im Arbeitsverhältnis eingegangen.

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