Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Mitwirkung von AN bei der Aufarbeitung von Schadensfällen. Dabei kann sich die von den AG oft eingeforderte Kooperationspflicht nachteilig für ein allfälliges Strafverfahren gegen betroffene Beschäftigte auswirken, wenn ihnen für die Fehler eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit zugeschrieben werden soll, zumal die intern gewonnenen Beweise in ihrer Verwendung im Strafverfahren keineswegs beschränkt sind und Beschuldigtenrechte dadurch umgangen werden können. Im Folgenden werden nach einer Einleitung die Grundzüge von Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden dargestellt. Daran anschließend wird die Berücksichtigung betriebsinterner Fehleraufarbeitung bei strafrechtlichen Sanktionen erörtert. Mögliche Reformvorschläge sowie zusammenfassende Schlussfolgerungen stehen am Ende des Beitrags.