vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstleistungsfreiheit und verwaltungsstrafrechtliches Kumulationsprinzip - dürfen Strafhöhen pro AN aufsummiert werden?

EntscheidungsbesprechungAufsatzFlorian G. BurgerJAS 2020, 287 - 310 Heft 3 v. 23.9.2020

Art 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die für den Fall der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen und auf die Bereithaltung von Lohnunterlagen die Verhängung von Geldstrafen vorsieht,- die einen im Vorhinein festgelegten Betrag nicht unterschreiten dürfen,- die für jeden betreffenden AN kumulativ und ohne Beschränkung verhängt werden,- zu denen im Fall der Abweisung einer gegen den Strafbescheid erhobenen Beschwerde ein Verfahrenskostenbeitrag in Höhe von 20 % der verhängten Strafe hinzutritt und- die im Fall der Uneinbringlichkeit in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!