Ein Beschluss des OGH vom 24. 10. 2019, 4 Ob 163/19b, scheint die Ansicht zu relativieren, dass die Begründung einer sukzessiven Zuständigkeit eines ordentlichen Gerichts einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung bedarf. Die Entscheidung soll zum Anlass genommen werden, einige grundsätzliche Überlegungen betreffend den Rechtsschutz im Zusammenhang mit den Versorgungseinrichtungen der freien Berufe anzustellen.