vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsklauseln in befristeten Arbeitsverträgen

EntscheidungsbesprechungenAufsatzKlaus FirleiJAS 2020, 59 - 72 Heft 1 v. 16.3.2020

1. Grundsätzlich schließt die Befristung eine Kündigung aus, doch können die Parteien auch für ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis die Möglichkeit einer Kündigung zu einem früheren Termin vereinbaren.2. Die Dauer der Befristung und die Möglichkeit einer Kündigung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.3. Eine Kündigung während der Dauer befristeter Dienstverhältnisse ist nur bei längerer Befristung zuzulassen, um die Vorteile der Bestandsfestigkeit des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine Kündigung zu gefährden.4. Eine Befristung ist als regelmäßig nachteilig für den Arbeitnehmer anzusehen. Dem steht im Allgemeinen der Vorteil gegenüber, dass nach dem Gesetz eine Kündigung während dieser Befristung nicht vorgesehen ist. Eine davon abweichende Regelung kann unter Berücksichtigung der Gründe für die Befristung und der konkreten Ausgestaltung der Kündigungsmöglichkeiten mangels Angemessenheit ein grobes Missverhältnis zwischen dem Verletzten und den geförderten Interessen iSd § 879 ABGB herbeiführen.5. Bei Saisonarbeitsverhältnissen ist eine Befristung im Allgemeinen sachlich gerechtfertigt. Auch in diesen Fällen ist das angemessene Verhältnis zwischen Dauer der Befristung und Kündigungsmöglichkeit zu beachten.6. Im Bereich der Saisonarbeit ist bei einer Kündigung gegen Saisonende das Risiko, keinen anderen Arbeitsplatz zu finden, besonders hoch.7. Dass eine Kündigung möglich sein muss, um damit auf einen Leistungsabfall der Arbeitnehmer reagieren zu können, stellt keine sachliche Rechtfertigung für die Einräumung einer zusätzlichen Kündigungsmöglichkeit dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!