1. Die SchwerarbeitsV berücksichtigt nur Nachtarbeit im Wechsel zwischen Tag- und Nachtarbeit als besonders belastende Tätigkeit.2. Die besonders belastenden Arbeitsbedingungen liegen in der unregelmäßigen Nachtarbeit im Rahmen eines Schicht- oder Wechseldienstes vor.3. Unregelmäßige Nachtarbeit bedeutet einen Wechsel einzelner Tages- und Nachtdienste im Rahmen des Schicht- oder Wechseldienstes.
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