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Zulässigkeit dynamischer Verweisungen auf gesetzliche Pensionsregelungen in Betriebsvereinbarungen

EntscheidungsbesprechungAufsatzKlaus FirleiJAS 2018, 41 - 50 Heft 1 v. 9.3.2018

1. Eine unzulässige dynamische Verweisung liegt vor, wenn der Inhalt eines Regelungskomplexes eines anderen Normgebers oder eines Teils hiervon durch bloßes Zitat zum Vollzugsinhalt der eigenen Regelung gemacht werden soll.2. Regelt ein KollV oder eine BV Voraussetzungen und Berechnungsweise der Zuschusspension eigenständig und verweist nur hinsichtlich einer Rechengröße auf gesetzliche Bestimmungen über die Pensionshöhe bzw deren Valorisierung, wird die zum Tatbestandselement erhobene Norm eines anderen Gesetzgebers nicht im verfassungsrechtlichen Sinn vollzogen, sondern lediglich ihre inhaltliche Beurteilung dem Vollzug der eigenen Norm zugrunde gelegt.3. Keinem Normgeber ist es verwehrt, an die von einer anderen Rechtssetzungsautorität geschaffene Rechtslage anzuknüpfen und sie zum Tatbestandselement seiner eigenen Regelung zu machen und die fremde Rechtsvorschrift, deren Vollzug einer anderen Autorität überlassen ist, einer vorläufigen und daher der Beurteilung einer Vorfrage gleichkommenden Betrachtungsweise zu unterziehen.4. Ein Verweis auf das oberösterreichische Beamten-Landesrecht bedeutet nicht, dass sich die Parteien der BV in unzulässiger Weise ihrer Normsetzungsbefugnis begeben hätten.5. Wird die Gewährung eines Pensionszuschusses zur ASVG Pension zugesagt, ist zwangsläufig die Ermittlung der Landesbeamtenpension als rechnerischer Vergleichsmaßstab ("Vergleichspension") erforderlich.

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