Nach der Rsp des EuGH können Auftragsneuvergaben einen Betriebsübergang zwischen bisherigem und neuem Auftragnehmer auslösen. Der folgende Beitrag geht den Fragen nach, in welchen Konstellationen der Neuvergabe dies relevant ist, ob Betriebsübergangsrecht und Vergaberecht nebeneinander anwendbar sind und wie sich dies gegebenenfalls auf das Vergabeverfahren auswirkt.
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