Mit 1. 1. 2026 traten bzw treten mit der zukünftigen Kundmachung des Bundeskanzlers durch die Novelle BGBl I 2025/82 mehrere Änderungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Kraft. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Änderungen. Hauptgesichtspunkt der Reform ist die Änderung der Bestimmungen des Großverfahrens, indem der Einstieg in dieses erleichtert wird und das Verfahren gestrafft werden kann. Daneben wurden die Bestellungsregelungen des nichtamtlichen Sachverständigen angepasst und soll in Zukunft das Rechtsinformationssystem des Bundes als Veröffentlichungsplattform für Verwaltungsverfahren eingeführt werden. (FN )

