Auch die Rechtswissenschaft verfügt über eine Vielzahl an Inhalten, die Gegenstand empirischer Forschung sind und werden können. Dabei unterscheidet man die Ansätze zur Datenerhebung oftmals in quantitative - und sohin numerische - und qualitative - und sohin rekonstruktive - Verfahren.Quantitativen Verfahren gelingt es durch die Reduktion der Analyse auf spezifische Aspekte und eine repräsentative Stichprobe eine generalisierbare Aussage über die Beschaffenheit, Funktion oder Struktur eines Forschungsgegenstandes zu treffen.Qualitativen Verfahren gelingt es, durch methodisch kontrolliertes Fremdverstehen die Rekonstruktion eines sozialen Bedeutungsgehalts in seiner Komplexität, Dynamik und Widersprüchlichkeit vorzunehmen und so ein Verständnis für die Qualität eines Forschungsgegenstandes zu generieren.

