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Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms beim E-Bike-Fahren Der OGH auf neuen Wegen

ZivilrechtJudikaturJudikaturMaximilian MaxJAP 2025/5JAP 2025, 43 - 48 Heft 1 v. 16.12.2025

In der Entscheidung vom 25. 3. 2025 zu 2 Ob 15/25g beschäftigt sich der OGH erstmals mit der Frage, ob aus einem Verkehrsunfall resultierende Schmerzengeldansprüche eines E-Bike-Fahrers wegen Nichttragens eines Fahrradhelms zu kürzen sind. Jedenfalls ist ab dem Jahr 2023 beim E-Bike-Fahren eine Obliegenheit zum Tragen eines Fahrradhelms gegeben. Das Nichttragen ist als Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten und damit als Mitverschulden iSd § 1304 ABGB zu werten.

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