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Kontrolle ist gut, Vertrauen auch? Zur Dritthaftung von Sacheinlageprüfern

Unternehmens- und GesellschaftsrechtJudikaturJudikaturRoman Alexander RauterJAP 2025/4JAP 2025, 38 - 42 Heft 1 v. 16.12.2025

Der OGH nahm kürzlich zur Haftung von Sacheinlageprüfern gegenüber Dritten Stellung (OGH 4. 6. 2025, 6 Ob 196/24b). Im konkreten Fall wurde die Sacheinlageprüferin von Investoren geklagt, die infolge der Insolvenz der Emittentin Vermögensschäden erlitten hatten. Aus den Sachverhaltsangaben lässt sich folgern, dass die OGH-Entscheidung zur WIENWERT-Causa ergangen ist. Der OGH bejaht grundsätzlich die Möglichkeit einer Haftung der fahrlässig handelnden Sacheinlageprüferin für Schäden Dritter, setzt aber ein konkretes Vertrauen auf den Sacheinlagebericht voraus.

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