Die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet die AN zur Wahrung von wirtschaftlichen Geheimnissen der AG. Die "neuen" Whistleblowing-Regelungen des HinweisgeberInnenschutzG bestärken hingegen AN, Rechtsverletzungen und Missstände der AG aufzudecken und zu melden. Dieses Spannungsverhältnis wird im folgenden Beitrag näher beleuchtet.
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