Acht der neun Landeshauptstädte sowie sieben weitere Gemeinden sind sogenannte Städte mit eigenem Statut. Ihnen kommt eine staatsorganisationsrechtliche Sonderstellung zu. Praktisch ist diese Rechtsform höchst bedeutsam, in den Lehrbüchern geht deren Rolle zum Teil unter. Daher eine kurze Städtetour ...
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