Die (Arglisteinrede) bereitet Studierenden zu Beginn des Studiums erfahrungsgemäß Schwierigkeiten, wenn sie im Zusammenhang mit der (Eigentumsklage) mit ihr konfrontiert werden. Dieser Beitrag soll zeigen, wann eine Klageabweisung ohne (Einrede) und in welchen Fällen erst aufgrund einer formellen Einrede erfolgen kann. Wegen dieser didaktischen Zielsetzungen beschränken sich die Ausführungen auf jene Aspekte, die für die sachenrechtlichen Anwendungsfälle relevant sind (und gehen auf weitere Fälle der oder Fragen des Formularverfahrens nicht ein).

