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Das Refoulementverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention

Verfassungsrechtmust knowAufsatzManuel NeusiedlerJAP 2022/16JAP 2022, 238 - 241 Heft 4 v. 31.5.2023

Nach dem Refoulementverbot ist den Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention zuvorderst die Verbringung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Im vorliegenden Beitrag wird dieses Verbot in seinen wesentlichen Grundzügen dargestellt.

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