Das auf Arbeitsverträge anwendbare Recht ist bei Sachverhalten mit Auslandsberührung grds nach der Rom-I-VO (FN ) zu bestimmen. Im Falle der Entsendung von Arbeitnehmer:innen spielt jedoch die EntsendeRL (FN ) ebenfalls eine wesentliche Rolle. Wie die beiden Rechtsakte zusammenspielen, erörtert der nachfolgende Beitrag.
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