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Mankohaftung: Zur Anwendbarkeit des § 1298 ABGB

Arbeitsrechtmust knowAufsatzSabina MairJAP 2021/3JAP 2021, 28 - 31 Heft 1 v. 23.9.2021

Mankohaftungsfälle treten besonders häufig im Rahmen von Inkassotätigkeiten oder der Betrauung von Arbeitnehmern (AN) mit der Ein- und Auszahlung von Bargeldbeträgen auf. Weil der Fehlbestand gewöhnlich erst nach längerer Zeit durch Inventur, Abrechnung udgl evident wird, ergeben sich regelmäßig Beweisschwierigkeiten. In daraus resultierenden "non-liquet"-Situationen kommt der Frage der Beweislastverteilung entscheidende Bedeutung zu. Dieser Beitrag soll die beweislastrechtliche Situation klären.

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