Der virtuelle Raum bietet eine Vielzahl an Kommunikationsmöglichkeiten. Dass diese Möglichkeiten nicht nur dazu genützt werden, überlegte Diskurse zu führen, sondern auch dazu, verbale und visuelle Angriffe gegen andere Personen vorzunehmen, ist traurige Realität. Der folgende Beitrag zeigt anhand dreier Fälle, inwiefern verbale Angriffe im Netz strafrechtliche Relevanz aufweisen können. Berücksichtigt werden dabei auch die Neuerungen, die das jüngst in Kraft getretene Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz - HiNBG (FN ) mit sich gebracht hat.

