Art 11 Abs 2 B-VG ist nicht nur für das Verständnis der Kompetenzverteilung im Verwaltungsverfahrensrecht von Bedeutung, sondern spielt auch für die Kodifikation des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte im VwGVG eine maßgebliche Rolle. In Teil I werden die Grundlagen des Art 11 Abs 2 B-VG erörtert. Teil II behandelt darauf aufbauend Art 136 Abs 2 B-VG, der sich trotz inhaltlicher Parallelen in seiner Konzeption grundlegend von Art 11 Abs 2 B-VG unterscheidet.

