Gehört es zu den Dienstpflichten von Kundendiensttechnikern, dass sie den Weg von ihrem Wohnort zum Arbeitseinsatz beim ersten Kunden und den Weg zum Wohnort zurück mit dem Firmenfahrzeug zurückzulegen und dabei den kürzesten Weg zu wählen haben, ist diese Wegzeit als Arbeitszeit anzusehen, wenn nur am Weg liegende außerberufliche Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen und über die Fahrten Aufzeichnungen geführt werden?
9 Ob A 8/18v

