Eltern können gegen einen Dritten, der den Studienbeginn ihrer Tochter durch einen Unfall verzögert hat, Schadenersatzansprüche erheben. In der vorliegenden Entscheidung bejahte der OGH eine Schadensverlagerung von der unmittelbar geschädigten Tochter auf die mittelbar geschädigten Eltern.
2 Ob 18/18p

