Unlängst entschied der EuGH, dass die Rechtslage im österreichischen Feiertagsrecht, wonach der Karfreitag nur für Angehörige bestimmter Kirchen ein gesetzlicher Feiertag ist, als eine unzulässige Diskriminierung nach der Religion anzusehen ist, und hat jedem Arbeitnehmer einen Anspruch darauf eingeräumt. Das vorliegende Urteil setzt den vorläufigen Schlussstrich unter eine lange und vielseitige Debatte des österreichischen Arbeitsrechts.

