Die Entscheidung des OGH v 13. 6. 2017, 4 Ob 99/17p, hat weitgehend Aufsehen erregt und wurde sogar als rechtliche Fehlentscheidung bezeichnet, denn der OGH habe das Haftungsprivileg nicht berücksichtigt. Ein kurzer Überblick.
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Die Entscheidung des OGH v 13. 6. 2017, 4 Ob 99/17p, hat weitgehend Aufsehen erregt und wurde sogar als rechtliche Fehlentscheidung bezeichnet, denn der OGH habe das Haftungsprivileg nicht berücksichtigt. Ein kurzer Überblick.
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