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Der Studienerfolg nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Öffentliches Rechtmust knowAufsatzFlorian Böhm-GratzlJAP 2017/15JAP 2017, 151 - 154 Heft 3 v. 15.2.2018

Der Nachweis eines Studienerfolges ist Voraussetzung für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels für den Zweck "Studierende". In praxi scheitern Antragsteller häufig an jenem gesetzlichen Erfordernis. Der nachfolgende Beitrag widmet sich daher dieser besonderen Erteilungsvoraussetzung und der hierzu ergangenen höchstgerichtlichen Rsp. (FN )

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