Neu eingeführt wurden Straftatbestände zum Schutz des Personals von Massenbeförderungsmitteln und gegen staatsfeindliche Bewegungen ("Staatsverweigerer") sowie strengere Sanktionen bei sexueller Belästigung durch mehrere Täter oder bei Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses. Im Gegenzug wurde das Notwehrrecht erweitert und die Strafbarkeit von "Sexting" weitgehend entschärft. Die neuen Bestimmungen traten am 1. 9. 2017 in Kraft.
Schlagwörter:

