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Das Urlaubsrecht des BUAG

Arbeitsrechtmust knowAufsatzChristoph WiesingerJAP 2016/18JAP 2016, 236 - 239 Heft 4 v. 16.5.2017

Das BUAG nimmt auf die Besonderheiten der Bauwirtschaft als Saisonbranche Rücksicht und normiert für Bauarbeiter ein besonderes Urlaubsrecht. Dieses wird über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) abgewickelt.

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