Im Falle der (beabsichtigten) Änderung eines Familiennamens muss der gewählte (neue) Name für die Kennzeichnung von Personen im Inland gebräuchlich sein. Für das Vorliegen dieses Kriteriums kommt es aber auch darauf an, ob der gewünschte Familienname in einer historischen inländischen Tradition steht.
E 880/2016

