Seit 18. 1. 2017 ist die Europäische VO zur vorläufigen Kontenpfändung (unmittelbar) anwendbar. Zeitgleich wurde mit der EO-Novelle 2016 diese vorläufige Kontenpfändung auch für innerstaatliche Sachverhalte eingeführt. Der vorliegende Aufsatz soll einen ersten Überblick über beide Rechtsinstitute geben.
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