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Das betriebliche Disziplinarwesen

Arbeits- und Sozialrechtmust knowAufsatzMarkus SalcherJAP 2016/11JAP 2016, 154 - 157 Heft 3 v. 24.2.2017

Zum Schutz der AN vor Übervorteilung durch den BI (FN ) unterliegen Disziplinarmaßnahmen im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsrechts starken Einschränkungen. Die konkrete Ausformung des betrieblichen Disziplinarwesens birgt gleichwohl auch für die Belegschaft als Kollektiv sowie den BI Vorteile.

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