Zum Schutz der AN vor Übervorteilung durch den BI (FN ) unterliegen Disziplinarmaßnahmen im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsrechts starken Einschränkungen. Die konkrete Ausformung des betrieblichen Disziplinarwesens birgt gleichwohl auch für die Belegschaft als Kollektiv sowie den BI Vorteile.
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