Seit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1. 1. 2014 ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit Revision an den VwGH bekämpfbar. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen orientieren sich am zivilgerichtlichen Verfahren.
Schlagwörter:
Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, Einzelfallgerechtigkeit, Fehlen höchstgerichtlicher Rechtsprechung.

