Das an sich schon komplexe Zusammenspiel von Familienbeihilfe, Karenzzeiten und Kinderbetreuungsgeld wird noch facettenreicher, wenn es um spezifische Aspekte der Staatsangehörigkeit und der Verwandtschaftsverhältnisse erweitert wird. Das Beispiel der internationalen Adoption macht deutlich: Die Gleichstellung von Adoptivkindern mit leiblichen Kindern erfordert eine differenzierte gesetzliche Ausgestaltung in Bezug auf Zeitpunkt und Dauer des Karenzanspruchs. Zugleich findet der Anwendungsbereich des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes seine faktische Grenze bei internationalen Adoptionen.

