Anders als in den Vorjahren ist zum Jahreswechsel 2024/2025 nur eine Modifikation an IAS 21 „Währungsumrechnung“ in Kraft getreten. Im Vergleich zu vergangenen Jahren müssen sich die IFRS-Bilanzierer im laufenden Geschäftsjahr 2025 somit lediglich mit vergleichsweise wenigen Änderungen auseinandersetzen. Die Anpassung von IAS 21 resultiert nicht aus einem annual improvements project, sondern sie ist auf Unsicherheiten in der Praxis zurückzuführen. Die Autoren geben nachfolgend – wie schon in Vorjahren – einen kurzen Überblick über die relevanten Neuerungen an den Rechnungslegungsvorschriften.

