Am 26.2.2025 veröffentlichte die EU-Kommission Vorschläge zur Überarbeitung von Kernelementen der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik. Für die Wirtschaft soll damit eine Entlastung von „unverhältnismäßiger Bürokratie“ geschaffen werden. Zugleich werden damit aber wichtige Instrumente des Green Deal in ihrer Wirksamkeit beschnitten. Unternehmen in der EU sehen sich zunächst mit einem hohen Maß an Unklarheit dahingehend konfrontiert, welche Betroffenheiten und v.a. (Berichts-)Pflichten sich für sie nun für die kommenden Jahre ergeben werden. Der vorliegende Beitrag bezweckt vor diesem Hintergrund eine Strukturierung samt Ableitung von ersten Schlussfolgerungen hinsichtlich Handlungsempfehlungen.

