Bereits seit vielen Jahren hat sich das IASB mit der Notwendigkeit von Veränderungen an IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ auseinandergesetzt. Einzelne Fragestellungen sind schließlich Ende des Jahres 2018 auf die Agenda der aktiven Projekte des IASB gesetzt worden. Zuvor waren einige Aspekte bereits durch andere Entwicklungen sowie auch durch die Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts im Jahr 2018 geklärt worden. Letztendlich war im Jahr 2020 klar, worauf sich die aus Sicht des IASB erforderlichen Veränderungen fokussieren sollten: einerseits auf die Ansatzkriterien für Verpflichtungen und andererseits auf zwei bestimmte Bewertungsaspekte (Rückstellungsbemessung und Diskontierungssätze). Mit ED/2024/8 wurde am 12.11.2024 ein entsprechender Exposure Draft veröffentlicht, zu dem bis zum 12.3.2025 Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Autoren stellen die Inhalte dieses Entwurfs vor.

