Im Dezember 2022 wurden die Nachhaltigkeitsberichtspflichten durch die vom Europäischen Parlament und Rat der EU verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erheblich ausgeweitet und konkretisiert. Das Geschäftsjahr 2024 stellt die erste Anwendungsperiode der Offenlegungspflichten der CSRD sowie der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) dar. Der vorliegende Beitrag gibt basierend auf der von BDO Austria und der Wirtschaftsuniversität Wien durchgeführten Studie einen Überblick zum Grad der Anwendung des ESRS-Rahmenwerks sowie zu den thematischen Fokuspunkten auf Ebene der ESRS-Themen. Die Ergebnisse zeigen, dass trotz der verzögerten Umsetzung der CSRD in 17 Mitgliedsstaaten – und der damit verbundenen lückenhaften Regulierungslandkarte – bereits 72% der untersuchten Unternehmen der ersten Welle auf Basis des ESRS-Rahmenwerks offenlegen.

