Während auf europäischer Ebene noch über weitergehende Erleichterungen bei der CSRD diskutiert wird, treibt die deutsche Bundesregierung die Umsetzung des aktuellen Stands mit einem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung vom 3.9.2025 (RegE CSRD-UmsG) weiter voran. Der RegE ist im Vergleich zum Referentenentwurf (RefE) nur an ganz wenigen Stellen verändert worden. Parallel gibt der Gesetzgeber mit einem begleitenden Informationsschreiben Einblicke in die Entscheidungsfindung und skizziert den möglichen weiteren Verlauf dieses bzw. eines weiteren nötigen Gesetzgebungsverfahrens, wenn auf europäischer Ebene eine Einigung gefunden wurde. Aufbauend auf dem Beitrag zum RefE in Heft 9/2025 der IRZ (IRZ 2025, 351 ff.) werden zunächst die Änderungen analysiert, um dann auf Basis des Informationsschreibens das mögliche weitere Szenario der notwendigen Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu umreißen.

