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ED/2024/1 – vorgeschlagene Änderungen für verbesserte Informationen über Akquisitionen

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtJulia Busch, Christian ZwirnerIRZ 2024, 247 - 249 Heft 6 v. 1.6.2024

Mitte März 2024 hat das IASB den Exposure Draft ED/2024/1 „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“ veröffentlicht. Mit den darin enthaltenen Regelungen sollen die Informationen über Akquisitionen in IFRS-Abschlüssen verbessert werden. Der vorliegende Entwurf baut auf den Rückmeldungen zum gleichnamigen Diskussionspapier DP/2020/1 „Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung“ auf, bei denen die Berichterstattung über Akquisitionen sowohl für Investoren als auch für die betroffenen Unternehmen als schwierig wahrgenommen wurde. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen die Balance wahren zwischen den Interessen der Informationsadressaten einerseits und den Interessen der Unternehmen andererseits, denn dem Nutzen einer möglichst transparenten Berichterstattung stehen berechtigte Schutzbedürfnisse und Kostenüberlegungen gegenüber. Eine Rückkehr zu einer planmäßigen Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Die Kommentierungsfrist zu ED/2024/1 wurde bis zum 15. Juli 2024 festgesetzt. In Abhängigkeit von den eingehenden Stellungnahmen wird das IASB entscheiden, ob und wie die aktuell vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden sollen.

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