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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem RefE zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Reporting und ControllingSteuerrechtPeter KajüterIRZ 2024, 227 - 234 Heft 5 v. 1.5.2024

Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht wird ein weiterer Schritt zur Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vollzogen. Der Gesetzgeber plant grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung, flankiert diese aber mit weiteren Gesetzesänderungen, u.a. am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, sodass es insgesamt zu umfangreichen Änderungen bei den Vorschriften zur Lageberichterstattung, deren Prüfung und Einbettung in die Corporate Governance kommen wird. Der Beitrag stellt den Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz vor und würdigt diesen kritisch.

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