Zielsetzung des DEBRA-Richtlinienvorschlags ist die Förderung von Eigenkapitalfinanzierungen gegenüber Fremdkapitalfinanzierungen, um auf diese Weise einer Überschuldung körperschaftsteuerpflichtiger Unternehmen in der EU entgegenzuwirken. Allerdings wirken sich die geplanten Maßnahmen negativ auf den Unternehmenswert sowie den erzielbaren Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit aus, sofern diese anhand verbreiteter Discounted-Cashflow-Methoden ermittelt werden. In der Konsequenz werden die verfolgten Ziele in diesen – aus Unternehmenssicht sehr wesentlichen – Aspekten nicht erreicht.