Die Passivierung sog. Rückbauverpflichtungen erfolgt in Bezug auf selbsterstellte Anlagen häufig zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Da zukünftige Rückbauausgaben jedoch per Definition zu den Herstellungskosten zählen, wäre eine sukzessive Aktivierung im Erstellungsprozess konzeptionell folgerichtig. Im Beitrag werden fallabhängige und standardkonforme Ansatzzeitpunkte herausgearbeitet sowie die in der Praxis vorkommenden Anwendungsfragen besprochen.