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Public Statement der ESMA zur Erstanwendung der ESRS: Darstellung und Würdigung

Reporting und ControllingSteuerrechtJosef Baumüller, Matthias HrinkowIRZ 2024, 499 - 504 Heft 11 v. 1.11.2024

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority bzw. ESMA) nimmt eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Im Juli 2024 hat sie sich ausführlich zu ihren diesbezüglichen Erwartungshaltungen gegenüber berichtspflichtigen Unternehmen geäußert. Für beaufsichtigte Unternehmen lassen sich hieraus zumindest implizite Anforderungen entnehmen, die über den Kern des Gesetzesrahmens hinausgehen. Dies wird im folgenden Beitrag dargelegt.

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