Emittenten, die in den Anwendungsbereich der delegierten Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 (sog. ESEF-Verordnung bzw. ESEF-VO) fallen, müssen zum dritten Mal in Folge die primären Abschlussbestandteile des IFRS-Konzernabschlusses nach den Vorgaben ebendieser Verordnung auszeichnen (bzw. etikettieren oder „taggen“). Nun kommt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1. 2022 beginnen, mit dem sog. Textblock-Tagging eine weitere sehr umfassende Anforderung hinzu: Emittenten müssen erstmalig auch ihren IFRS-Konzernanhang auszeichnen. Dadurch werden Erstellungs- und Prüfungsprozesse weiteren Herausforderungen unterworfen.

