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Liebe Leserinnen und Leser,

EditorialSteuerrechtIRZ 2023, 51 Heft 2 v. 1.2.2023

//ein Evergreen. Das ist er tatsächlich. Über die Jahre kann sich der erworbene Goodwill häufig recht gut in den Unternehmensbilanzen halten; selbst in Krisenzeiten. Und so bereitet der Bilanzposten, der ja – von seinem Wortsinn her betrachtet – in der Definition des Duden als Ansehen, Wohlwollen, freundliche Gesinnung eigentlich eine patente Sache wäre, mitunter reichlich Verdruss.

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