Seit 1.1.2022 müssen Nicht-Finanzunternehmen, welche eine nicht-finanzielle Erklärung (NFI – Non financial Information) aufstellen müssen, qualitative und quantitative Informationen über ihre ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten offenlegen. In der Praxis ergeben sich in der Umsetzung noch große Unklarheiten. Dabei bildet die Identifikation der relevanten Wirtschaftstätigkeiten in Form einer Betroffenheitsanalyse den ersten wichtigen Schritt für die Kennzahlenermittlung und Berichterstattung.

