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Die Betroffenheitsanalyse nach der EU-Taxonomie-Verordnung – dargelegt am Beispiel der Schieneninfrastruktur

Reporting und ControllingSteuerrechtCatharina Ahmadi, Marina LuggauerIRZ 2023, 443 - 448 Heft 10 v. 1.10.2023

Seit 1.1.2022 müssen Nicht-Finanzunternehmen, welche eine nicht-finanzielle Erklärung (NFI – Non financial Information) aufstellen müssen, qualitative und quantitative Informationen über ihre ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten offenlegen. In der Praxis ergeben sich in der Umsetzung noch große Unklarheiten. Dabei bildet die Identifikation der relevanten Wirtschaftstätigkeiten in Form einer Betroffenheitsanalyse den ersten wichtigen Schritt für die Kennzahlenermittlung und Berichterstattung.

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