Im Rahmen des Handelsrechts haben die Regulierungen zur Rechnungslegung, Prüfung und Publizität (§ 238–342e HGB) in den vergangenen Jahren ein fast unüberschaubares Ausmaß angenommen. Insofern ist es sehr verdienstvoll, das gesamte „Bilanzrecht“ im weiteren Sinne in einem Kommentierungsband zu vereinen.

