Um durch Lenkung der Kapitalströme den Umbau der europäischen Wirtschaft hin zu einem nachhaltigeren System zu fördern, hat die Europäische Kommission die Offenlegungsverordnung erlassen, die ab dem 10. März 2021 anzuwenden sein wird. Nach dieser sind Finanzmarktteilnehmer und -berater zu mehr Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit verpflichtet. Nicht zuletzt aufgrund des engen Zeitrahmens, der den Unternehmen für die Umsetzung der Verordnung eingeräumt wurde, stehen Anwender vor einer Herausforderung. Als eine der größten Hürden gilt es, die notwendigen Daten zur Offenlegung zu erheben. Der am 4. Februar 2021 veröffentlichte finale Entwurf des zugehörigen technischen Regulierungsstandards (Draft RTS), der die Anforderungen konkretisiert, soll ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden sein. Mit einer Billigung durch die Europäische Kommission wird im Mai 2021 gerechnet. Im Folgenden gehen die Autoren auf einzelne Reportingpflichten auf der Internetseite des Unternehmens und deren Anwendungsvoraussetzungen für Versicherungen und Kreditinstitute ein und verdeutlichen den Umfang der Datenanforderungen auf Grundlage des technischen Regulierungsstandards an einem Fallbeispiel.

